[ Auszug: (1) Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet, dem
Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) zu erbringen. Der
Reisende ist v ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]